BZA
BZA – Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen
Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen ist ein Leiharbeitgeberverband. Zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem BZA besteht ein – mittlerweile gekündigter – Tarifvertrag. Dieser Tarifvertrag sieht wesentlich bessere Bedingungen für die Leiharbeitsbeschäftigten vor, als die Tarifverträge zwischen der CGZP und dem AMP.
Lexikon
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- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Arbeitskleidung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonto
- atypische Beschäftigung
- AÜG
Befristung- Betriebsrat
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- BZA
CGZP- christliche Gewerkschaften
Deregulierung der Leiharbeit- DGB
- DGB – Tarifgemeinschaft
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Gewerkschaft- Gleichstellungsgrundsatz
Haftung
IG Metall- iGZ
Klebeeffekt- Kündigungsbedingungen
- Kündigungsschutz
- Kurzarbeit
Leiharbeit- Leiharbeitgeberverbände
- Leiharbeitnehmer
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- Lohndumping
Mindestarbeitsbedingungengesetz- Mindestlohn
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